Weitere Entscheidungen unten: BAG, 29.11.1963 | BGH, 23.09.1963

Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,7222
BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62 (https://dejure.org/1964,7222)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1964 - V ZR 39/62 (https://dejure.org/1964,7222)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1964 - V ZR 39/62 (https://dejure.org/1964,7222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,7222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 313
  • JZ 1964, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1963 - V ZR 177/62
    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Dies erwuchs in materielle Rechtskraft (vgl. Rosenberg a.a.O. § 148 I 1, S. 735; Urteil des Senats vom 19. Dezember 1963, V ZR 177/62, S. 6).
  • BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61

    Erstattung einer Hypothekengewinnabgabe - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Im übrigen liegt die Feststellung, ein bestimmter Umstand sei nicht Geschäftsgrundlage geworden, auf tatsächlichem Gebiet und kann vom Revisionsgericht nur nach der Richtung nachgeprüft werden, ob sie auf einem Rechtsverstoß beruht (Urteil des Senats vom 26. Oktober 1962, V ZR 53/61, S. 8, WM 1963, 137, 138 mit Nachw.).
  • BGH, 06.11.1963 - V ZR 53/62
    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Unbegründet erscheint angesichts der Sorgfältigkeit der Beweisaufnahme - das Vernehmungsprotokoll vom 29. März 1960 umfaßt 25 Schreibmaschinenseiten - der Vorwurf der Revision, die Zeugen seien zu dem Beweisthema nicht vernommen worden; im übrigen hätte die im Termin anwaltlich vertretene Beklagte, wenn sie die Vernehmung für unvollständig hielt, ihrerseits Fragen stellen können (§ 397 ZPO); machte sie von diesem Recht keinen Gebrauch, so kann sie gemäß § 295 ZPO aus der unterlassenen Fragestellung keine Verfahrensrügen herleiten (Wieczorek, ZPO § 397 Anm. A I b 2; vgl. auch Urteil des Senats vom 6. November 1963, V ZR 53/62, S. 5).
  • BGH, 15.11.1961 - V ZR 52/60
    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Die Beklagte, die von der Klägerin in Anspruch genommen wird, aus der Grundschuld von 100.000 DM die Zwangsvollstreckung in ihr Grundstück zu dulden (§§ 1147, 1192 Abs. 1 BGB), kann, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, dieser Inanspruchnahme gegenüber - trotz sachenrechtlicher Unabhängigkeit der Grundschuld von einer zu sichernden Forderung - Einwendungen aus dem schuldrechtlichen Verhältnis der Parteien herleiten (vgl. Urteil des Senats vom 15. November 1961, V ZR 52/60, WM 1962, 183) und insbesondere geltend machen, daß sie zur Duldung nicht verpflichtet sei und die Klägerin ihr die Grundschuld zurückabtreten müsse (§§ 812 ff BGB).
  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 180/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Der Senat braucht hier ebensowenig wie im Urteil vom 15. Mai 1963, V ZR 180/62 (S. H) abschließend dazu Stellung zu nehmen, ob die Lehmann'sche Formel in allen denkbaren Fällen zu einer richtigen Abgrenzung der Geschäftsgrundlage von anderen, nicht unter diesen Begriff fallenden Tatbeständen führt.
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

    Nach der vom Reichsgericht eingeleiteten Rechtsprechung gewährt er allerdings vermöge seines sachlich-rechtlichen Inhalts dem Beklagten eine Einrede gegen den durch den Vergleich erledigten Anspruch und führt so mittelbar dazu, daß der Kläger das Verfahren nicht fortsetzen darf (RGZ 142, 1, 3 f. = JW 1934, 92 m. Anm. Lent; RGZ 161, 350, 353; BAG NJW 1973, 918, 919 = AP Nr. 21 zu § 794 ZPO m. Anm. J. Blomeyer; s. ferner BGH, Urteil vom 29. Januar 1964 - V ZR 39/62 - LM Nr. 12/13 zu § 794 Abs. 1 Ziffer 1 ZPO = MDR 1964, 313; BAGE 36, 112, 117 ff.; BAG NJW 1969, 1469).
  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

    Betreibt der Kläger der Abrede zuwider den Rechtsstreit weiter, so kann der Beklagte dem die Einrede unzulässiger Rechtsausübung entgegensetzen, die zur Folge hat, daß die Klage unstatthaft wird (vgl. RG, Urteil vom 29. September 1933 - I 77/33 - RGZ 142, 1; BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 263/63 - NJW 1964, 549 sowie Urteile vom 29. Januar 1964 - V ZR 39/62 - MDR 1964, 313 und vom 14. Mai 1986 - IV a ZR 146/85 - NJW-RR 1987, 307; BAG, Urteile vom 21. Dezember 1972 - 5 AZR 324/72 - NJW 1973, 918 und vom 9. Juli 1981 - 2 AZR 788/78 - BAGE 36, 112).
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64

    Ersatzherausgabe nach § 281 BGB

    Ob ein bestimmter Umstand Geschäftsgrundlage war oder nicht, hat in erster Linie der Tatrichter zu ermitteln, und das von ihm Festgestellte ist, soweit es - wie im vorliegenden Fall - auf keiner Rechtsverletzung beruht, für das Revisionsgericht bindend (BGH LM BGB § 242 Ba Nr. 27 Bl. 3 R; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1962, V ZR 53/61, WM 1963, 137, 138, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, 272); außerdem wird ein Vertrag selbst bei Wegfall oder Erschütterung der Geschäftsgrundlage noch nicht hinfällig, dazu bedürfte es vielmehr eines untragbaren Ergebnisses ( Urteil vom 2. November 1965, V ZR 95/64, NJW 1966, 105, 106) [BGH 02.11.1965 - ZR V 95/64 ], woran es hier nach den getroffenen Feststellungen fehlt; unbegründet ist angesichts der Urteilsausführungen über die Zumutbarkeitsfrage (S. 9 f) auch die Büge, das Berufungsgericht habe nur an § 1019 und nicht an § 242 BGB gedacht.
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

    a) Die rechtliche Bedeutung und die Auswirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs auf einen trotz der vergleichsweisen Regelung des Streitgegenstandes geführten Rechtsstreit werden in der Rechtsprechung und im Schrifttum unterschiedlich beurteilt (RG, RGZ 142, 1 = JW 1934, 92 mit abl. Anm. von Lent; RGZ 161, 350; BGH, JZ 1964, 257; BAG AP Nr. 21 zu § 794 ZPO mit krit. Anm. von J. Blomeyer; Rosenberg/Schwab, aaO., S. 784 - 785; Stein/Jonas/Münzenberg, aaO. § 794 II 9 und Stein/Jonas, aaO., vor § 128 C XI 5 a und § 271 I 3).

    Falls der angebliche außergerichtliche Vergleich bei Ermittlung des Parteiwillens ein "Prozeßfortsetzungsverbot" enthalten sollte, ist es jedenfalls vom Kläger nicht befolgt worden, so daß eine außergerichtliche Einigung sich nur auf die materielle Rechtslage auswirken könnte (BGH, JZ 1964, 257).

  • BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62
    Die Rechtskraft hat diese Bedeutung nicht nur, wenn der im Vorprozeß Unterlegene in einem neuen Verfahren das Gegenteil der bereits entschiedenen Rechtsfolge geltend macht, sondern auch, wenn jene Rechtsfolge für den neuen Anspruch präjudiziell ist; ob sie dort unmittelbar - in der gleichen Form oder in der Form des "kontradiktorischen Gegenteils1' - als Streitgegenstand, oder ob sie als ein den Klageanspruch bedingendes Rechtsverhältnis oder als Einwendung oder Einrede der beklagten Partei in Erscheinung tritt und zur Entscheidung steht, begründet keinen Unterschied (RGZ 160, 163, 165; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Februar 1958, V ZR 141/56, LM ZPO § 322 Nr. 23, vom 19. Dezember 1963, V ZR 177/62, WM 1964, 273, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.11.1977 - II ZR 174/76

    Berücksichtigung eines eingeschränkten Revisionsantrags bei der

    Der außergerichtliche Vergleich hat die Erledigung des Verfahrens vor dem Landgericht nicht unmittelbar herbeigeführt (vgl. BGH, Urt. v. 29.01.64 - V ZR 39/62, LM ZPO § 794 Abs. 1 Ziff. 1 Nr. 12/13), sondern erst die in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 24. Oktober 1977 von beiden Parteien abgegebene übereinstimmende Erklärung, daß der Rechtsstreit erledigt sei und auf eine Kostenentscheidung verzichtet werde.
  • BGH, 10.04.1978 - II ZR 174/76

    Eingeschränkter Rechtsmittelantrag eines Rechtsmittelklägers bei der

    Der außergerichtliche Vergleich hat die Erledigung des Verfahrens vor dem Landgericht nicht unmittelbar herbeigeführt (vgl. BGH, Urt. v. 29.1.64 - V ZR 39/62, LM ZPO § 794 Abs. 1 Ziff. 1 Nr. 12/13), sondern erst die in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 24. Oktober 1977 von beiden Parteien abgegebene übereinstimmende Erklärung, daß der Rechtsstreit erledigt sei und auf eine Kostenentscheidung verzichtet werde.
  • BGH, 18.03.1970 - V ZR 83/67

    Zulässigkeit des Rechtswegs vor ordentlichen Gerichten bei zusätzlicher

    Bei der Prüfung, in welchem Umfang diese Entscheidung materielle Rechtskraft erlangt hat, ist davon auszugehen, daß mit der in einem Urteil ausgesprochenen Rechtsfolge zugleich das Nichtvorliegen ihres kontradiktorischen Gegenteils festgestellt wird (Urteil des Senats vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, LM ZPO § 322 Nr. 47 = WM 1964, 270, 273; Stein/Jonas/Schumann/Leipold a.a.O. § 322 Nr. IX 1 a).
  • BGH, 21.04.1967 - V ZR 13/66

    Erstrecken des Fromzwangs des § 313 BGB auf alle das schuldrechtliche

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Prüfung der Frage mehr, ob die Rüge nicht auch nach § 295 ZPO unbegründet wäre, weil die Klägerinnen es bei der Anhörung des Sachverständigen Dr. Dr. B. unterlassen haben, diesen wegen der in dem Ergänzungsgutachten nicht ausdrücklich erwähnten Aussage des Zeugen W. zu befragen (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62 S. 13 hinsichtlich der unterlassenen Fragestellung bei einem Zeugen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 29.11.1963 - 1 AZR 50/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1976
BAG, 29.11.1963 - 1 AZR 50/63 (https://dejure.org/1963,1976)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1963 - 1 AZR 50/63 (https://dejure.org/1963,1976)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1963 - 1 AZR 50/63 (https://dejure.org/1963,1976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablösung des Fahrers - Mitfahrender angestellter Fahrer - Kraftfahrzeug - Unfall - Umkehrung der Beweislast - Beweis des ersten Anscheins - Verschulden des Kraftfahrers - beobachtung angrenzender Straßenteile - Reaktionszeit - Schockzeit - Einholung eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1964, 409
  • JZ 1964, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BAG, 29.11.1963 - 1 AZR 50/63
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es für ein Verschulden des Kraftfahrers spricht, wenn er ohne erkennbaren Grund von der Straße abkomrat oder in die Fahrbahn des Gegenverkehrs gerät (BGH in VersR 19539 69, VersR 1955, 189, VersR 1956, 589 und 799, DAR 1958, 13)» Ob dieser Erfahrungssatz auch für das Abkommen von der Autobahn gilt, hat der Bundesgerichtshof als zweifelhaft bezeichnet» Je doch läßt der Bundesgerichtshof den Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden gelten, wenn ein Kraftfahrer über den Grünstreifen der Autobahn'hinweg bis in die Gegenfahrbahn gerät (BGH in DAR 1958, 68 und VersR 1961, 444)» Fraglich erscheint;"danach, ob der Anscheinsbeweis dann noch gilt, wenn ein Kraftfahrer nur auf den Mittelstreifen abkommt, ohne bis in die Gegenfahrbahn zu geraten» Selbst wenn aber darin ein typischer Geschehensablauf läge, der den Schluß auf ein Verschulden des Beklagten zuließe, kann der Kläger im vorliegenden Falle den Anscheinsbeweis nicht für sich in Anspruch nehmen» b) Der Anscheinsbeweis kann dadurch erschüttert werden, daß Tatsachen behauptet und erforderlichenfalls bewiesen werden, die geeignet sind, ernsthafte Zweifel an der Wahrheit der prima facie als erwiesen erachteten Tatsache zu erwecken (BAG in AP Nr. 1 zu § 282 ZPO und AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; BGHZ 8, 239 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.06.1956 - VI ZR 252/55

    Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr bei Mitnahme aus Gefälligkeit

    Auszug aus BAG, 29.11.1963 - 1 AZR 50/63
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es für ein Verschulden des Kraftfahrers spricht, wenn er ohne erkennbaren Grund von der Straße abkomrat oder in die Fahrbahn des Gegenverkehrs gerät (BGH in VersR 19539 69, VersR 1955, 189, VersR 1956, 589 und 799, DAR 1958, 13)» Ob dieser Erfahrungssatz auch für das Abkommen von der Autobahn gilt, hat der Bundesgerichtshof als zweifelhaft bezeichnet» Je doch läßt der Bundesgerichtshof den Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden gelten, wenn ein Kraftfahrer über den Grünstreifen der Autobahn'hinweg bis in die Gegenfahrbahn gerät (BGH in DAR 1958, 68 und VersR 1961, 444)» Fraglich erscheint;"danach, ob der Anscheinsbeweis dann noch gilt, wenn ein Kraftfahrer nur auf den Mittelstreifen abkommt, ohne bis in die Gegenfahrbahn zu geraten» Selbst wenn aber darin ein typischer Geschehensablauf läge, der den Schluß auf ein Verschulden des Beklagten zuließe, kann der Kläger im vorliegenden Falle den Anscheinsbeweis nicht für sich in Anspruch nehmen» b) Der Anscheinsbeweis kann dadurch erschüttert werden, daß Tatsachen behauptet und erforderlichenfalls bewiesen werden, die geeignet sind, ernsthafte Zweifel an der Wahrheit der prima facie als erwiesen erachteten Tatsache zu erwecken (BAG in AP Nr. 1 zu § 282 ZPO und AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; BGHZ 8, 239 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.02.1961 - VI ZR 174/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 29.11.1963 - 1 AZR 50/63
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es für ein Verschulden des Kraftfahrers spricht, wenn er ohne erkennbaren Grund von der Straße abkomrat oder in die Fahrbahn des Gegenverkehrs gerät (BGH in VersR 19539 69, VersR 1955, 189, VersR 1956, 589 und 799, DAR 1958, 13)» Ob dieser Erfahrungssatz auch für das Abkommen von der Autobahn gilt, hat der Bundesgerichtshof als zweifelhaft bezeichnet» Je doch läßt der Bundesgerichtshof den Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden gelten, wenn ein Kraftfahrer über den Grünstreifen der Autobahn'hinweg bis in die Gegenfahrbahn gerät (BGH in DAR 1958, 68 und VersR 1961, 444)» Fraglich erscheint;"danach, ob der Anscheinsbeweis dann noch gilt, wenn ein Kraftfahrer nur auf den Mittelstreifen abkommt, ohne bis in die Gegenfahrbahn zu geraten» Selbst wenn aber darin ein typischer Geschehensablauf läge, der den Schluß auf ein Verschulden des Beklagten zuließe, kann der Kläger im vorliegenden Falle den Anscheinsbeweis nicht für sich in Anspruch nehmen» b) Der Anscheinsbeweis kann dadurch erschüttert werden, daß Tatsachen behauptet und erforderlichenfalls bewiesen werden, die geeignet sind, ernsthafte Zweifel an der Wahrheit der prima facie als erwiesen erachteten Tatsache zu erwecken (BAG in AP Nr. 1 zu § 282 ZPO und AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; BGHZ 8, 239 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.08.1958 - 3 AZR 623/57

    Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst - Anwartschaft auf Versorgung -

    Auszug aus BAG, 29.11.1963 - 1 AZR 50/63
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es für ein Verschulden des Kraftfahrers spricht, wenn er ohne erkennbaren Grund von der Straße abkomrat oder in die Fahrbahn des Gegenverkehrs gerät (BGH in VersR 19539 69, VersR 1955, 189, VersR 1956, 589 und 799, DAR 1958, 13)» Ob dieser Erfahrungssatz auch für das Abkommen von der Autobahn gilt, hat der Bundesgerichtshof als zweifelhaft bezeichnet» Je doch läßt der Bundesgerichtshof den Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden gelten, wenn ein Kraftfahrer über den Grünstreifen der Autobahn'hinweg bis in die Gegenfahrbahn gerät (BGH in DAR 1958, 68 und VersR 1961, 444)» Fraglich erscheint;"danach, ob der Anscheinsbeweis dann noch gilt, wenn ein Kraftfahrer nur auf den Mittelstreifen abkommt, ohne bis in die Gegenfahrbahn zu geraten» Selbst wenn aber darin ein typischer Geschehensablauf läge, der den Schluß auf ein Verschulden des Beklagten zuließe, kann der Kläger im vorliegenden Falle den Anscheinsbeweis nicht für sich in Anspruch nehmen» b) Der Anscheinsbeweis kann dadurch erschüttert werden, daß Tatsachen behauptet und erforderlichenfalls bewiesen werden, die geeignet sind, ernsthafte Zweifel an der Wahrheit der prima facie als erwiesen erachteten Tatsache zu erwecken (BAG in AP Nr. 1 zu § 282 ZPO und AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; BGHZ 8, 239 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53
    Auszug aus BAG, 29.11.1963 - 1 AZR 50/63
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es für ein Verschulden des Kraftfahrers spricht, wenn er ohne erkennbaren Grund von der Straße abkomrat oder in die Fahrbahn des Gegenverkehrs gerät (BGH in VersR 19539 69, VersR 1955, 189, VersR 1956, 589 und 799, DAR 1958, 13)» Ob dieser Erfahrungssatz auch für das Abkommen von der Autobahn gilt, hat der Bundesgerichtshof als zweifelhaft bezeichnet» Je doch läßt der Bundesgerichtshof den Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden gelten, wenn ein Kraftfahrer über den Grünstreifen der Autobahn'hinweg bis in die Gegenfahrbahn gerät (BGH in DAR 1958, 68 und VersR 1961, 444)» Fraglich erscheint;"danach, ob der Anscheinsbeweis dann noch gilt, wenn ein Kraftfahrer nur auf den Mittelstreifen abkommt, ohne bis in die Gegenfahrbahn zu geraten» Selbst wenn aber darin ein typischer Geschehensablauf läge, der den Schluß auf ein Verschulden des Beklagten zuließe, kann der Kläger im vorliegenden Falle den Anscheinsbeweis nicht für sich in Anspruch nehmen» b) Der Anscheinsbeweis kann dadurch erschüttert werden, daß Tatsachen behauptet und erforderlichenfalls bewiesen werden, die geeignet sind, ernsthafte Zweifel an der Wahrheit der prima facie als erwiesen erachteten Tatsache zu erwecken (BAG in AP Nr. 1 zu § 282 ZPO und AP Nr. 1 zu § 139 ZPO; BGHZ 8, 239 mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1963 - II ZR 221/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1851
BGH, 23.09.1963 - II ZR 221/61 (https://dejure.org/1963,1851)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1963 - II ZR 221/61 (https://dejure.org/1963,1851)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1963 - II ZR 221/61 (https://dejure.org/1963,1851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 2222
  • MDR 1963, 988
  • VersR 1963, 1019
  • DB 1963, 1462
  • JZ 1964, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1963 - II ZR 221/61
    An der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 17, 1 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]), daß § 50 Abs. a ADSp nicht die Rechtsgrundlage für ein Spediteurpfandrecht an einem dem Auftraggeber nicht gehörenden Speditionsgut wegen inkonnexer Forderungen bilden kann, wird festgehalten.

    Beklagte nicht berufen; zwar habe sich ihre Auftraggeberin den ADSp stillschweigend unterworfen; in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 17, 1 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]) könne jedoch aus § 50 Abs. a kein Pfandrecht des Spediteurs an dem nicht dem Einlagerer gehörenden Gut wegen inkonnexer Forderungen hergeleitet werden.

    Die Revision wendet sich gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und beruft sich dabei auf (zum Teil) abweichende Ansichten des Schrifttums (Schmid-Loßberg in MDR 1955, 672 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; Ewald in MDR 1959, 1; Schlegelberger-Schröder Anmerkung 18 zu § 410 HGB; Krien-Hay, Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, § 50 Anm. 10 a, b; vgl. auch Schröder, BB 1956, 547).

  • BGH, 29.06.1959 - II ZR 114/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1963 - II ZR 221/61
    Auch wenn der Eigentümer weiß, daß das Gut einem Spediteur übergeben wird, ändert sich hieran nichts, da die ADSp nur zwischen den vertragschließenden Parteien, nicht aber gegenüber Dritten gelten können (BGH NJW 59, 1679).
  • BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 353/81

    Bauarbeitsgemeinschaft: Eingebrachte Geräte

    Die in einem individuell ergänzten Mustervertrag einer Bau-Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft) enthaltene Pfandrechtsbestellung an den von einem später ausscheidenden Gesellschafter eingebrachten Geräten zugunsten der verbleibenden Gesellschafter setzt das Eigentum des Ausscheidenden voraus, schließt aber gutgläubigen Erwerb des Pfandrechts nicht aus (Abgrenzung zu BGHZ 17, 1 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53] und BGH NJW 1963, 2222 [BGH 23.09.1963 - II ZR 221/61]).

    Das hat der Bundesgerichtshof für die insoweit vergleichbaren Fälle nach § 50 Abs. a ADSp bereits mehrfach ausgesprochen (BGHZ 17, 1, 5 f. [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; BGH Urteil vom 23. September 1963 - II ZR 221/61 = NJW 1963, 2222 [BGH 23.09.1963 - II ZR 221/61]).

    Gutgläubiger Erwerb aufgrund für den Einzelfall geltender Vereinbarungen wird auch in dieser Entscheidung nicht ausgeschlossen (a.a.O. S. 5 f) und in dem weiteren Urteil vom 23. September 1963 (a.a.O. unter III) ausdrücklich als möglich bezeichnet.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht